Private Rente

Die PrivatRente ist eine relativ freie Form der lebenslangen Altersversorgung.

Dies liegt daran, dass die staatliche Förderung vergleichsweise gering ausfällt.

Flexibilität und die lebenslange Rentenzahlung stehen hier im Vordergrund.

 
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Für wen eignet sich die PrivatRente?

Die PrivatRente ist grundsätzlich für Jeden geeignet, der wenige Einschränkungen bei der Gestaltung (Stichworte: Vererbung, Verfügungsmöglichkeiten, Abtretung, etc.) haben möchte und für den eine staatliche Förderung eher nachrangig ist.

Zielgruppe: Mandanten mit relativ guter bestehender Altersversorgung
Ein Mandant (35 Jahre, Single, Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert) hat bereits eine gute bestehende Altersversorgung (gesetzliche Rente, bAV, RiesterRente) von insgesamt 2.000 Euro mtl. (heutige Kaufkraft). Er möchte diese noch aufstocken, da sein Lebensstandard höher liegt. Die PrivatRente ist für ihn im Alter nicht krankenversicherungspflichtig und die Rente wird bei Renteneintritt (67 Jahre) nur mit 17 % zur Versteuerung herangezogen. D. h. bei 1.000 Euro Rente würden bei der Steuererklärung 170 Euro zum bereits bestehenden Einkommen hinzugerechnet und dann darauf der individuelle Steuersatz berechnet.

Zielgruppe: Mandanten die flexibel bleiben wollen
Wenn Sie grundsätzlich in ihre lebenslange Altersversorgung investieren möchten, aber auf verschiedene Lebensphasen flexibel reagieren möchten, dann ist die PrivatRente geeignet.
Z. B. können Sie bei einem Hauskauf die PrivatRente an die Bank abtreten oder verpfänden.
Sie könnten bei finanziellen Problemen Ihren bestehenden Vertrag beleihen. Sollten Sie versterben, haben Sie die Möglichkeit den Vertragswert uneingeschränkt zu vererben.

 

Aktuelle Merkmale der geförderten PrivatRente

  • lebenslange Rentenzahlung
  • Auszahlung als einmaliges Kapital (statt Rente)
  • Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte der Erträge muss versteuert werden – Voraussetzung: 12 Jahre Laufzeit und Kapitalauszahlung frühestens mit 62 Jahren)
  • uneingeschränkte Vererbung
  • Rentenbezug auch im ins Ausland möglich
  • nicht Hartz IV-sicher (außer wenn Verwertungsausschluss rechtzeitig beantragt wurde)
  • Anrechnung bei Auszahlung der PrivatRente bei Beantragung der sog. „Grundsicherung“
  • Pflichtversicherte in der „Krankenversicherung der Rentner“ müssen auf die PrivatRente keine Kranken- & Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
  • lediglich Ertragsanteilsbesteuerung der Rente

Wie werden die Renten besteuert?

Hier greift die sog. Ertragsanteilsbesteuerung. Beginnt die Rentenzahlung z. B. mit 67 Jahren, dann beträgt der Anteil der Rente, der zur Versteuerung herangezogen wird: 17 %. D. h. vereinfacht gesagt, bei 1.000 Euro Rentenzahlung stellt der Staat den Rentner so, als würde er nur 170 Euro erhalten. Diesen Betrag rechnet er zum restlichen Einkommen hinzu. Das Gesamteinkommen wird dann unter Berücksichtigung der Freigrenzen mit dem individuellen Steuersatz belegt und so die zuzahlende Steuer berechnet.

Beispiel 1: Rentenbeginn: 2040, Alter bei Rentenbeginn: 67, Single

  Rente zu versteuern
Gesetzliche Rente (100 %): 1.400 € 1.400 €
Betriebliche Altersversorgung (100 %): 350 € 350 €
RiesterRente (100 %): 250 € 250 €
PrivatRente (17 %): 300 € 51 €
Gesamt: 2.300 € 2.051 €

Alle Renten werden zu 100 % berücksichtigt, außer die PrivatRente, welche nur zu 17 % herangezogen wird.

Beispiel 2: Rentenbeginn: 2030, Alter bei Rentenbeginn: 65, Single

  Rente zu versteuern
Gesetzliche Rente (90 %): 1.200 € 1.080 €
Betriebliche Altersversorgung (90 %): 150 € 135 €
RiesterRente (100 %): 250 € 250 €
PrivatRente (18 %): 300 € 54 €
Gesamt: 1.900 € 2.051 €

Da der Renteneintritt 2030 liegt erhalten die gesetzliche Rente und die BasisRente jeweils einen Freibetrag von 10%, der dann als fester Wert bis zum Tod fortgeführt wird (s. a. BasisRente). Die RiesterRente wirde immer zu 100 % herangezogen und die PrivatRente wird in diesem Fall zu 18 % bei der Steuer berücksichtigt, da der Mandant mit 65 in Rente geht. Hintergrund: Der Prozentsatz hängt vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn ab.

Beispiel 3: Laufzeit des Vertrages: 20 Jahre, Alter bei Kapitalauszahlung: 62

Kapitalauszahlung:
davon Beitrag
davon Erträge

Halbeinkünfteverfahren:
Erträge:
davon zu versteuern:

110.000,00 Euro
72.000,00 Euro
38.000,00 Euro


38.000,00 Euro
19.000,00 Euro

Ob die PrivatRente die richtige Form der Altersversorgung für Sie ist, ermitteln wir mit Ihnen zusammen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Trotz Überprüfung aller Angaben lassen sich Flüchtigskeitfehler eben nicht vermeiden.

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