Verhaltenskodex

Sachwalter unserer Mandanten

Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen - im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden. Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Ungebundenheit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu.

 

Unsere Pflichten

Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.

Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte. Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten.

Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge.

 

Der Maklervertrag

Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab, ob ein Wechsel "in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)" für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.

Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere:

 
  • zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
  • zur Geldwäsche
  • zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.

Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.

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