Betriebsrente

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), ist eine seit Jahrzehnten bewährte Möglichkeit mittels staatlicher Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen. Hier am Beispiel der Direktversicherung.

Die Förderung kann je nach Konstellation vergleichsweise gering bis sehr hoch sein. Neben den gesetzlichen Regelungen ist zu beachten, dass der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und die Gestaltungsrechte hat.

Ganz wichtig aber ist, dass Sie sich ausschließlich von einem bAV-Experten beraten lassen, denn hier spielen Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht eine große Rolle.

 
Wichtige Informationen zum Video !

Für wen eignet sich die Direktversicherung?

Die Direktversicherung eignet sich grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, welche auch einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben. Weiterhin ist diese ebenfalls für Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH) und Vorstände (AG) interessant. Auch Mini-Jobber (1. Arbeitsverhältnis), die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können in die bAV einzahlen. Voraussetzung, Ihr Arbeitgeber stimmt zu, denn Mini-Jobber haben keinen Rechtsanspruch.

Zielgruppe: Arbeitnehmer mit normalem bis sehr hohem Einkommen
Ein 35-jähriger Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1, Kirchensteuer, keine Kinder und einem Bruttoeinkommen von 4.000,00 EUR mtl., kann bei mtl. 61,85 EUR weniger Gehaltsauszahlung mtl. 150,00 EUR in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Förderung: 58,80 %.

Zielgruppe: Arbeitnehmer Steuerklasse 5
Eine 35-jähriger Arbeitnehmerin mit Steuerklasse 5, Kirchensteuer, und einem Bruttoeinkommen von 2.700,00 EUR mtl., kann bei mtl. 53,33 EUR weniger Gehaltsauszahlung mtl. 150,00 EUR in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Förderung: 63,11 %.

Zielgruppe: Mini-Jobber im 1. Arbeitsverhältnis
Ist Ihr 1. Arbeitsverhältnis ein Mini-Job und zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Möchten Sie mehr Stunden arbeiten, können aber nicht, da Sie dann nicht mehr einem Mini-Job nachgehen? Dann kann die Direktversicherung eine Möglichkeit sein. Hier ist dann gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu prüfen wie die Ausgestaltung erfolgen könnte.

Die obigen Beispiele gehen nur von der staatlichen Förderung aus. Sofern der Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss gibt, verbessert sich die Gesamtförderung noch.

 

Merkmale der geförderten Direktversicherung

  • lebenslange Rentenzahlung
  • einmalige Kapitalauszahlung von 100% ohne Rentenzahlung möglich
  • einmalige Kapitalauszahlung von 30% und Rest als Rentenzahlung möglich
  • Rentenbeginn frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Beitragszusage mit Mindestleistung / Beitragsorientierte Leistungszusage
  • Volle Vererbung an den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder (gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG), Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft möglich
  • Sterbegeld (max. 8.000 Euro) an sog. „Dritten“ möglich, wenn keiner der o. g. Personen vorhanden
  • Rentenbezug auch im EU-Ausland möglich
  • Vertragswerte sind Hartz IV-sicher (Ansparphase) durch Verfügungsbeschränkung
  • Bei Bezug von „Grundsicherung“ nach Rentenbeginn erfolgt eine Anrechnung der Betriebsrente nur teilweise
  • Bei Auszahlung von Direktversicherungen muss ein gesetzlich Krankenversicherter grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. In der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag in Höhe von 159,25 EUR mtl. (2020), für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze in Höhe von 159,25 EUR (2020)
  • Die Direktversicherung kann nicht beliehen, abgetreten oder verpfändet werden
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: 1. Mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers: Übertragung des Vertrags auf den neuen Arbeitgeber | 2. kostenfreie Übertragung des Vertragswerts auf den Anbieter des neuen Arbeitgebers | 3. Private Fortführung mit oder ohne Beitragszahlung

Bei Grundsicherung im Alter: Freibetrag für die Anrechnung

Sofern Sie im Rentenalter so geringe Einnahmen haben, dass Ihnen eine staatliche „Grundsicherung“ zusteht, werden die bAV-Rentenleistungen nur in einem bestimmten Umfang angerechnet. Der monatliche Freibetrag beträgt 2020: 100 EUR. Eine übersteigende Rente wird bis zum Maximalfreibetrag in 2020: 216 EUR (entspricht 50% der Regelbedarfsstufe 1) mit 30 % berücksichtigt.

Ein Beispiel: Die Rente beträgt 200 EUR, der Freibetrag liegt dann bei 130 EUR (100 EUR + 30 % von 100 EUR) und es werden nur 70 EUR auf die Grundsicherung angerechnet (bis 2017 volle Anrechnung).

Achtung: Sofern Sie zusätzlich Rentenleistungen aus einer RiesterRente und / oder BasisRente erhalten, werden diese zusammengerechnet. Die vorgenannte Freigrenze wird einmalig (insgesamt gewährt), also insgesamt max. 216 EUR (2020).

Wie werden die Versicherten / Beiträge gefördert?

Es ist ein jährlicher Sparbetrag von aktuell (2020) maximal 3.312 EUR (monatlich 276 EUR) sozialabgabenfrei und ein Betrag von maximal 6.624 EUR (monatlich 552 EUR) steuerfrei möglich.

Wie werden die Renten verbeitragt und besteuert?

Kapital- und Rentenleistungen, deren Finanzierung durch eine betriebliche Altersversorgung erfolgt sind, sind als sonstige Einkünfte bei Auszahlung nachgelagert zu besteuern. Sobald Sie zusammen mit Ihren weiteren Einkünften Ihre Steuerfreigrenze überschreiten, müssen Sie ab dem 1. Euro über der Freigrenze Ihren individuellen Steuersatz auf die übersteigenden Beträge zahlen.

Kapital- und laufende Rentenleistungen unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung besteht ein Freibetrag, für die Pflegeversicherung besteht in gleicher Höhe eine gesetzliche Bagatellgrenze (Versorgungsbezüge, wenn diese insgesamt 1/20 der mtl. Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht übersteigen. 2020: 159,25 EUR mtl.).

Der Freibetrag sowie die Bagatellgrenze bei Bezug der bAV-Leistungen gelten für pflichtversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte (nur relativ kleiner Personenkreis) müssen auf alle Einkommensarten Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

Wie verändern sich die Leistungen der Sozialversicherung durch die Entgeltumwandlung?

Sofern Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung liegen, führt die Entgeltumwandlung zu einer Reduzierung Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes. Hierdurch erwerben Sie geringere Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung sowie geringere Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung. Bei 600 EUR Umwandlung im Jahr 2020 würden Sie durch die Entgeltumwandlung 0,0148 Punkte für die Altersrente weniger erwerben.

Rechenbeispiele:

Beispiel 1:
35-jährigen Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, Kirchensteuer, keine Kinder und einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR mtl.

Beispiel 2:
35-jährigen Arbeitnehmerin, Steuerklasse 5, Kirchensteuer und einem Bruttoeinkommen von 2.700 EUR mtl.

Die obigen Beispiele beleuchten zunächst einmal nur die staatliche Förderung. Welche Renten sich später aus den Beitragszahlungen ergeben hängt u. a. stark von folgenden Faktoren ab:

  • wie Finanzstark ist der Versicherer?
  • welche Kapitalanlageform wird gewählt?
  • welcher Tarif mit welchen Bausteinen (Berufsunfähigkeit, Tod) werden gewählt?

Ob die Direktversicherung die richtige Form der Altersversorgung für Sie ist, ermitteln wir mit Ihnen zusammen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Trotz Überprüfung aller Angaben lassen sich Flüchtigskeitfehler eben nicht vermeiden.

› mehr Informationen anfordern

Zurück